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PocketShopper wurde in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen

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07.99.04.2002 ist die PocketShopper-Nummer! Unter dieser Positionsbezeichnung ist  die Einkaufshilfe nun im Hilfsmittelverzeichnis gelistet.


Im Hilfsmittelverzeichnis listet der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Hilfsmittel, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Zwar ist das Hilfsmittelverzeichnis nicht rechtlich bindend, dient aber den Trägern als Entscheidungshilfe, da durch die Aufnahme die Qualität des Produktes bestätigt wurde.


Falls Sie sich weiter informieren möchten, können Sie das über die Website der GKV http://www.gkv-spitzenverband.de/Hilfsmittelverzeichnis.gkvnet
Dort wird in Kürze auch offiziell die Aufnahme PocketShoppers in Hilfsmittelverzeichnis veröffentlicht. Die neue PocketShopper-Nummer wird aber ab sofort von unseren Vertriebspartner auf Kostenvoranschlägen, die Sie bei der Krankenkasse einreichen müssen, angegeben.